Zentrale Zollabwicklung - Chancen für Ihre Zollprozesse in Europa
IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH
Aktionen
Kursbeschreibung
Zielsetzung:
Die Bewilligung für die Zentrale Zollabwicklung (ehemals "Einzige Bewilligung") ist für international agierende Unternehmen von Bedeutung, die ihre Kunden nicht nur von ihrem deutschen Geschäftssitz aus beliefern, sondern auch von Betriebsstätten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Neben Ausfuhrmeldungen sowie Meldungen in den Besonderen Verfahren lassen sich auch Importe im ATLAS-System anmelden. Zunehmend funktioniert der Austausch zwischen den europäischen Zollstellen elektronisch. Mit ATLAS 10.2 wird ein weiterer großer Schritt erwartet - seien Sie dabei
Lernen Sie im Seminar, welche Chancen in einer Zentralen Zollabwicklung liegen und wie Sie Ihre Bewilligung für genehmigungs- und lizenzfreie Waren nutzen können. Unser Dozent schaut mit Ihnen auch auf die Stolpersteine:
So sind bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die im Rahmen der Bewilligung im Steueraussetzungsverfahren ausgeführt werden sollen, die verbrauchsteuerrechtlichen Bestimmungen der beteiligten Mitgliedstaaten zu beachten und einzuhalten.
Inhalt:
- Voraussetzung für die Zentrale Zollabwicklung: AEO-C und Bewilligung zum Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung gem. Art. 166 UZK (früher Zugelassener Ausführer)
- Antrag für die Zentrale Zollabwicklung gem. Art. 179 UZK und Antragsverfahren
- Zentrale Zollabwicklung mit genehmigungs- und lizenzfreien Waren
- Extrastat / Statistische Erhebungen in Europa
- Bewilligungen für eine mitgliedstaatenübergreifende Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) und Einfuhr (CCI)
- Best Practice
Teilnehmerkreis:
Sachbarbeiter*nnen Im- und Export, Zollsachbearbeiter*innen, Exportleiter
Kursinformationen
00000 online