Beschwerdeverfahren für Kinder in Kitas
IKS Institut für Bildung und Management
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Kursbeschreibung
Gemäß § 45 SGB VIII ist die Partizipations- und die Beschwerdemöglichkeit der Kinder Bedingung für die Erteilung der Betriebserlaubnis und strukturell verankert. Die Einräumung der Beteiligungsmöglichkeit der Kinder gehört mittlerweile zu einem anerkannten pädagogischen Standard.
Damit stehen die Kindertageseinrichtungen vor der Herausforderung, konzeptionell nachzuweisen, dass und wie sie Beteiligungs- und Beschwerdemanagement in ihrer pädagogischen Arbeit integriert haben.
Heißt, die Partizipationsrechte der Kinder müssen innerhalb der Konzeption verbrieft sein. Insoweit haben die Kinder nunmehr das Recht nicht nur bei der Gestaltung der Arbeit innerhalb der Kita beteiligt zu sein, sondern auch sich über das Verhalten der pädagogischen Fachkräfte ihnen gegenüber zu beschweren. Dies stellt die pädagogischen Fachkräfte vor eine große Herausforderung. Während es ihnen in der bisherigen Arbeit als selbstverständlich erschien, das Verhalten der Kinder zu beobachten, zu bewerten und zu reglementieren, stehen sie nunmehr vor der Aufgabe, dieses im umgekehrten Sinne den Kindern zu ermöglichen und dies zuzulassen
Kursinformationen
Constanze-Weber-Gasse 1
79669 Zell im Wiesental