Verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Schaffung neuer Weiterbildungsanreize

Zum 1. Juli 2023 treten die inhaltlichen Kernelemente des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft


03.07.2023

Starke Anreize für Aus- und Weiterbildung, weniger Bürokratie, mehr Unterstützung − Zweite Stufe des Bürgergeld-Gesetzes tritt in Kraft

Zum 1. Juli 2023 treten die inhaltlichen Kernelemente des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft: Es wird verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten sowie neue Weiterbildungsanreize geben, einen gemeinsamen Kooperationsplan und eine ganzheitliche Betreuung.

Im Bereich Weiterbildung gilt ab dem 1. Juli 2023:

Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen – und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Diese bisher befristete Regelung wird entfristet. Zusätzlich gibt es ab dem 1. Juli 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussorientierten Weiterbildungen.

Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Hierzu gehören Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen in der Vorphase der Assistierten Ausbildung und Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen.

Mehr Informationen unter Bundesministerium für Arbeit und Soziales