Aufstiegs-BAföG erreicht 2020 neuen Geförderten-Rekord
Das Statistische Bundesamt hat die Jahresstatistik für 2020 zum Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vorgestellt. Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten bis Ende 2020 fast 3,2 Mio. berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen gefördert werden. Die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes weist für 2020 mehr als 178.000 Geförderte aus, 6,6 Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie noch nie zuvor. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Die berufliche Bildung ist eine der wichtigsten Säulen unseres wirtschaftlichen Erfolges. Sie kann aber ihre volle Wirkung nur dann entfalten, wenn wir jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich flexibel weiterzubilden und den Aufstieg durch berufliche Bildung zu schaffen. Deshalb freuen mich die jetzt vorgelegten Zahlen ganz besonders.
2020 haben wir mit dem Aufstiegs-BAföG mehr Menschen erreicht als jemals zuvor. Das zeigt: Die im August 2020 in Kraft getretene Novelle des Aufstiegs-BAföG wirkt. Sie bringt zahlreiche Förderverbesserungen für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger. Das Aufstiegs-BAföG ist ein einmaliger Erfolgsmotor für Karrieren in der beruflichen Bildung!
Der Ausbildungsmarkt steht durch die Pandemie unter Druck. Viele Ausbildungsstellen sind noch unbesetzt. Deshalb unterstützen wir Betriebe, die sich für Ausbildung entscheiden und werben im „Sommer der Berufsbildung“ mit einer großen Kraftanstrengung bei jungen Menschen für die berufliche Bildung. Die neuen Zahlen zum Aufstiegs-BAföG geben uns heute Rückenwind und gute Argumente für die gemeinsamen Anstrengungen“
Hintergrund:
Mit dem AFBG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse, Erzieher- und Technikerschulen, insgesamt mehr als 700 gleichwertige Fortbildungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt beim Lebensunterhalt als Vollzuschuss und bei den Kosten für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das Aufstiegs-BAföG wurde zum 01.08.2020 deutlich verbessert: Mit dem neuen Unterhaltsvollzuschuss, verbesserten Konditionen bei der Förderung der Fortbildungskosten und einem Förderangebot über mehrere Fortbildungsstufen bis zum Master professional startet es in sein 25. Geburtstagsjahr 2021 attraktiver denn je. |