Auch berufliche Weiterbildung wird während der Kurzarbeit gefördert

Diese Erleichterungen gelten beim Kurzarbeitergeld bis Ende 2021


26.05.2021

Während der Kurzarbeit soll nicht nur die Beschäftigung gesichert werden, die Bundesregierung will auch die berufliche Weiterbildung fördern. Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern die Weiterbildung ermöglichen, erhalten bis zum 31. Juli 2023 die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Die Weiterbildung muss während der Kurzarbeit begonnen werden, mehr als 120 Stunden dauern, und Träger und Maßnahme müssen nach dem SGB III zugelassen sein. In Abhängigkeit der Unternehmensgröße werden auch Lehrgangskosten zwischen 15 und 100 Prozent pauschal erstattet.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Onlinehaendlernews.de