Start der Meisterprämie in Baden-Württemberg
Absolventen einer Meisterprüfung erhalten zukünftig eine Prämie von 1.500 Euro
23.04.2020
Die sogenannte Meisterprämie soll dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken und beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, Rainer Reichhold, haben den Start der Meisterprämie in Baden-Württemberg verkündet. „Alle Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung seit dem 1. Januar 2020 erhalten eine Prämie von 1.500 Euro. Mit der Prämie stärken wir die Meisterausbildung im Handwerk und tragen damit zur dringend notwendigen Fachkräftesicherung bei. Das Handwerk ist ein fester und unersetzlicher Bestandteil der baden-württembergischen Wirtschaft und Kultur. Es ist wichtig, dass wir uns für die Zukunft des Handwerks stark machen“, so die Ministerin.
Das Handwerk habe mit dem Fachkräftemangel und der Bewerkstelligung der digitalen Transformation zu kämpfen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag geht derzeit von rund 10.000 zu besetzenden Lehrstellen und rund 40.000 fehlenden Fachkräften aus. Hinzu kommt das Thema der Betriebsübernahme, die in den nächsten Jahren bei rund 20.000 Betrieben ansteht und bei vielen Betrieben gefährdet sei. „Dem möchten wir mit der Meisterprämie entgegenwirken. Unsere Meisterinnen und Meister in Baden-Württemberg leisten wichtige und wertvolle Arbeit, insbesondere für die Ausbildung. Der Meister ist außerdem oft die Grundlage zur Übernahme und Führung eines Betriebs“, erklärte Hoffmeister-Kraut weiter.
Kluge Köpfe und die wirtschaftliche Kraft von morgen
Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold fügte hinzu: „Mit der Meisterprämie investiert das Land in kluge Köpfe und die wirtschaftliche Kraft von morgen. Wir freuen uns, dass die Prämie im Mai an den Start geht. Wir wollen mehr junge Menschen für das Handwerk begeistern und sind überzeugt, dass wir dafür starke Signale für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung brauchen. Ein solches Signal ist die Meisterprämie, sie ist aber trotzdem nur ein Schritt von vielen auf dem Weg zu dieser Gleichwertigkeit. Die Prämie drückt zudem Wertschätzung für die Leistung von Handwerksmeisterinnen und -meistern aus. Längst sind Karriere- und Verdienstperspektiven vergleichbar mit akademischen Bildungswegen. Dieser Gedanke muss sich in der Gesellschaft festsetzen und dazu leistet die Meisterprämie einen wichtigen Beitrag.“ Auch aktuell zeige sich wieder, dass das Handwerk als verlässlicher, stabiler und zukunftsorientierter Wirtschaftsfaktor unverzichtbar sei bei der Bewältigung von Krisen.
„Die Anerkennung einer Meisterausbildung im Handwerk ist uns ein Herzensanliegen. Der Meistertitel steht für einen Qualitätsanspruch und ist gelebter Verbraucherschutz“, betonten Hoffmeister-Kraut und Reichhold. So bestehen Meisterbetriebe länger am Markt als Betriebe ohne Meister. Während im vergangenen Jahr nur rund sechs Prozent Schließungen bei zulassungspflichtigen Betrieben zu verzeichnen waren, galt dies für jeden siebten zulassungsfreien Betrieb. Meisterbetriebe leisten außerdem einen entscheidenden Beitrag zur Ausbildung: 95 Prozent der Lehrlinge im deutschen Handwerk werden in Meisterbetrieben oder in Betrieben mit gleichwertig qualifizierten Betriebsleitern ausgebildet.
Hoher Stellenwert der beruflichen Bildung
Schließlich solle die Meisterprämie auch die Förderlücke ausgleichen, die sich zwischen den anfallenden Fortbildungskosten und den Unterstützungsleistungen auftut, die das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bietet. Außerdem ginge es um den hohen Stellenwert einer beruflichen Bildung. Während Studierende keine Studiengebühren bezahlen, können der Meistervorbereitungskurs und die Meisterprüfung, für die Gebühren erhoben werden und bei der teils hohe Materialkosten für ein Meisterstück anfallen, Kosten von bis zu 10.000 Euro verursachen. Die Meisterprämie im Handwerk kann ab dem 1. Mai 2020 bei den Handwerkskammern beantragt werden und gilt für alle erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk seit dem 1. Januar 2020. Sie erhalten eine Prämie von 1.500 Euro. Das Land stellt dafür im Staatshaushaltsplan 2020/21 jährliche Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro bereit. Weitere eine Million Euro stellt das Land für die Meistergründungsprämie bereit. An der Umsetzung dieser Prämie wird derzeit gearbeitet, Start wird voraussichtlich im dritten Quartal sein.
Quelle: baden-wuerttemberg.de