Kurse, Veranstaltungen, Beratungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland
ESF-Sonder-Newsletter vom 19. März 2020
19.03.2020
Liebe Leserin, lieber Leser,
Die von der Bundesregierung und den Regierungen der Bundesländer getroffenen aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus wirken sich auch auf die Kurse, Veranstaltungen, Beratungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland aus.
Die Projektträger und Zuwendungsempfänger des ESF des Bundes prüfen, ob Verschiebungen, Anpassungen oder Absagen von Aktivitäten und Angebotsformaten erforderlich sind, welche notwendigen Änderungen sich daraus für die Projektumsetzung ergeben und informieren die Teilnehmer*innen darüber.
Bei den Entscheidungen der Projektträger/ Zuwendungsempfänger sind die Anordnungen der zuständigen staatlichen Stellen zu beachten. Auf kommunaler Ebene sind dies in der Regel die Gesundheitsämter, im Übrigen landesweite Regelungen durch die Landesregierungen. Die Projektträger/ Zuwendungsempfänger teilen den jeweiligen umsetzenden Stellen notwendige Anpassungen in Form einer Änderungsmitteilung samt kurzer Begründung mit (per E-Mail).
Die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes sichert zu, dass Projektträgern/ Zuwendungsempfängern keine Nachteile aufgrund dieser erforderlichen Projektanpassungen entstehen werden (z. B. soll bei verzögerter oder nicht vollständig erfüllter Zielerreichung keine Reduzierung der Fördermittel erfolgen).
Diese Regelung ist zunächst bis zum 30. April 2020 befristet. Sofern aufgrund sich verändernder Entwicklungen eine Neubewertung der Situation erforderlich ist, werden entsprechende Informationen zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekanntgegeben.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsschreiben unter https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Sonstiges_eu/coronavirus.pdf?__blob=publicationFile und der Website www.bmas.bund.de
Ihr ESF-Newsletter-Team