Mehr Geld für beruflichen Aufstieg
Nach der Lehre ist noch lange nicht Schluss! Das Aufstiegs-BAföG fördert diejenigen, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden. Ab August 2020 soll es noch mehr Unterstützung geben - die Bundesregierung hat dazu ein Gesetz auf den Weg gebracht.
01.10.2019
Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG
Lernen kostet Geld. Zur beruflichen Fort- und Weiterbildung gehören Lehrgänge, Prüfungen, Schreibmaterial, Lehrbücher und Computer. Und nicht zuletzt ist der Lebensunterhalt zu bestreiten, solange die Bildungsmaßnahme dauert. Dafür gibt es Hilfen vom Staat, ähnlich den BAföG-Leistungen für Studierende, geregelt im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). 1996 wurde das so genannte »Meister-BAföG« eingeführt, um Gesellinnen und Gesellen im Handwerk den oft recht kostspieligen Weg zum Meisterbrief zu erleichtern.
Das System wurde nach und nach auf das ganze System der dualen beruflichen Bildung ausgedehnt. Inzwischen fördert das »Aufstiegs-BAföG« die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen.
Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. Wie die Bundesregierung mitteilt, wurden im Jahr 2018 rund 167.000 Menschen mit insgesamt 641 Millionen Euro gefördert. Dabei variiert die Höhe der Förderung und ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation (Familienstand, Kinderzahl, eigenes Einkommen und Einkommen des Ehegatten). Seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG konnten bis heute durch das AFBG mehr als 2,8 Millionen berufliche Aufstiege ermöglicht werden. Sie wurden mit insgesamt 9,2 Milliarden Euro gefördert.
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