2019 kommt das Recht auf Weiterbildungsberatung
Die Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen seitens der Bundeagentur für Arbeit (BA) soll ausgeweitet werden. Das sieht ein am 18.10.2018 vom Bundestag in erster Lesung beratener Entwurf zum „Qualifizierungschancengesetz“ der Bundesregierung vom 12.10.2018 (BT-Drs. 19/4948) vor.
20.11.2018
Die Ausdehnung der Weiterbildungsförderung soll unabhängig von Alter, Ausbildung und Betriebsgröße ermöglicht werden, sofern die Beschäftigten Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden oder sonst vom Strukturwandel betroffen sind. Von der Förderung sollen zudem aufstockende Leistungsbezieher im SGB II profitieren. Beziehern von Arbeitslosengeld II kommt eine bessere Weiterbildungsberatung durch die BA zugute. Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten seitens der BA ist eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber. Weiterhin ist in dem Gesetzentwurf u. a. vorgesehen, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2019 von 3,0 auf 2,6 % gesenkt wird.
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