Brückenteilzeit kommt
Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit
21.04.2018
Erst Vollzeit, dann in Teilzeit und später wieder zurück in Vollzeit? Ab dem 1. Januar 2019 soll es mit der neuen Brückenteilzeit einfacher werden, die eigenen Arbeitszeiten passender zum Leben zu gestalten. Bundesminister Hubertus Heil hat die Ressortabstimmung zum neuen Gesetz eingeleitet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt wird. Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase nicht in der „Teilzeitfalle“ stecken bleiben, sondern wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können.
Die Infografik stellt eine Übersicht der Teilzeitmöglichkeiten dar. Bei der Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz), Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) und der Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz) besteht bereits ein Rückkehrrecht. Bei der Teilzeit (Teilzeit- und Befristungsgesetz) gibt es bisher kein Rückkehrrecht.
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