Bildungskosten: So setzen Sie Aus- und Fortbildung steuerlich ab
Bildungskosten absetzen – das Wichtigste in Kürze
06.03.2018
Liegt ein beruflicher Zusammenhang vor, können Arbeitnehmer Ausgaben für ihre Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten absetzen. Das gilt aber nur für Aufwendungen, die nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Erst wenn die Weiterbildungskosten zusammen mit anderen Werbungskosten über 1 000 Euro liegen, lohnt sich eine detaillierte Auflistung. Denn das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmern automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1 000 Euro.
Mehr: Stiftung Warentest