Bildungs­kosten: So setzen Sie Aus- und Fort­bildung steuerlich ab

Bildungs­kosten absetzen – das Wichtigste in Kürze


06.03.2018

Liegt ein beruflicher Zusammen­hang vor, können Arbeitnehmer Ausgaben für ihre Fort- oder Weiterbildung als Werbungs­kosten absetzen. Das gilt aber nur für Aufwendungen, die nicht vom Arbeit­geber über­nommen werden. Erst wenn die Weiterbildungs­kosten zusammen mit anderen Werbungs­kosten über 1 000 Euro liegen, lohnt sich eine detaillierte Auflistung. Denn das Finanz­amt berück­sichtigt bei Arbeitnehmern auto­matisch eine Werbungs­kostenpauschale von 1 000 Euro.

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