Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ist bemüht diese Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Ministeriums https://www.fortbildung-bw.de.
Das Weiterbildungsportal www.fortbildung-bw.de wurde zuletzt im November 2019 durch WEB for ALL auf Barrierefreiheit nach gültiger BITV überprüft.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Dokumente, die vor November 2019 eingestellt wurden
- Teilweise Dokumente, die seit November 2019 eingestellt wurden
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor November 2019 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.06.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Prüfung dieses Internetangabots im November 2019 durch WEB for ALL auf Barrierefreiheit nach gültiger BITV überprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2023 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Neues Schloss
Schlossplatz 4
D-70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 / 123 – 0
E-Mail: weiterbildung@wm.bwl.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese In Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123-39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.